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Stadtteil- und Arbeitsgruppen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern der GRÜNEN Bergedorf sowie sympathisierenden Nichtmitgliedern. Sie dürfen sich unter Mitwirkung von mindestens drei Mitgliedern der GRÜNEN Bergedorf eigenständig gründen; die Gründung einer solchen
– parteiinternen – Gruppe bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Kreisvorstands.
Die Stadtteilgruppen haben die Aufgabe, stadtteilbezogen Grüne Politik zu machen.
Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, zu bestimmten Themen oder Themenfeldern politisch aktiv zu sein.
Stadtteil- und Arbeitsgruppen dürfen sich eigenständig auflösen; die erfolgte Auflösung einer Gruppe ist dem Kreisvorstand unverzüglich anzuzeigen. Gruppen, die seit mindestens einem Jahr nicht tätig geworden sind, kann der Kreisvorstand für aufgelöst erklären.
Stadtteil- und Arbeitsgruppen sind keine rechtlich verselbstständigen Gliederungen der GRÜNEN Bergedorf und haben insoweit keine Finanzautonomie. Jedoch kann der Kreisvorstand beschließen, dass derartige Gruppen für ihre politische Arbeit (Veranstaltungen, Plakatierung, Werbung etc.) innerhalb der Partei über ein eigenes Budget mit einem fixierten Höchstbetrag verfügen dürfen. Für den Fall, dass ein derartiger Beschluss nicht gefasst wird, gelten die allgemeinen Regelungen. Die aus diesem Budget getätigten Aufwendungen gehen zulasten der Haushaltsposition „politische Arbeit“ des Kreisverbandes.
Stadtteil- und Arbeitsgruppen tagen grundsätzlich öffentlich.
ist für uns 2020 in die Hamburgische Bürgerschaft eingezogen. Für Fragen und Anregungen aus dem Wahlkreis ist sie gerne zu erreichen unter jennifer.jasberg@ gruene-fraktion-hamburg.de