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11.12.15 –
Rot-Grün setzt weitere Impulse zur schnellen Integration von Flüchtlingen in Arbeit. Nachdem bereits durch die Verkürzung des Beschäftigungsverbots auf drei Monate sowie weiterer Regelungen im Bundesrecht erhebliche Verbesserungen erreicht werden konnten, benennen SPD und Grüne mit ihrer Initiative zur heutigen Bürgerschaft jetzt weitere Schritte
Dazu gehört vor allem eine Aussetzung der so genannten Vorrangprüfung sowie Bleiberechtsregelungen für Auszubildende.
Dazu Antje Möller, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Wir müssen viel stärker die Hürden abbauen, die auch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive vom Arbeitsmarkt fernhalten. Ein Beispiel für Entbürokratisierung ist die Ermöglichung des Statuswechsels: Viele Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge sind gut ausgebildet und erfüllen Anforderungen für die Integration in den Arbeitsmarkt oder auch für die Erteilung einer Blue Card. Das eröffnet ihnen neue Möglichkeiten für ein Bleiben und eine Beschäftigung in Deutschland. Wir wollen, dass diese Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus wechseln können. Wenn sie die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Beschäftigung erfüllen, sollen sie auf dieser rechtlichen Grundlage in Deutschland bleiben können.
Neben den Änderungen in der Bundesgesetzgebung wollen wir auch die Hamburger Bemühungen stärken und bringen ein Programm zur Integration von Asylsuchenden und Geduldeten in den Hamburger Arbeitsmarkt auf den Weg. Gemeinsam mit den Kammern, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden wollen wir alle Möglichkeiten zur Integration in Arbeit nutzen, die die bestehende Rechtslage bietet.“
Jens Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
"Wir wollen Menschen, die zu uns flüchten, eine gute Integration in die Gesellschaft ermöglichen. Dabei spielt die schnelle Vermittlung in Arbeit und damit das Erwirtschaften des eigenen Lebensunterhaltes eine Schlüsselrolle. Viele Betriebe, gerade im Handwerk, suchen nach Auszubildenden und Arbeitskräften. Hier gibt es große Chancen für Asylsuchende und Geduldete. Bei den Betrieben herrscht aber oftmals Unsicherheit hinsichtlich der Regeln und Verfahren. Deshalb wollen wir die Vorrangprüfung für zwei Jahre aussetzen. Außerdem sollte Asylsuchenden und Geduldeten, die erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen haben, ein Aufenthaltsrecht gewährt werden, das ihnen zwei Jahre Zeit für die Arbeitsplatzsuche ermöglicht. An diesen und noch anderen Stellen brauchen wir entsprechende Änderungen im Bundesrecht, dafür setzen wir uns mit dieser Initiative ein."
Antrag und Pressemitteilung HIER nachzulesen.
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