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01.11.22 –
Die Justus-Brinckmann-Straße ist aktuell ein Flickenteppich von Tempolimits. Am Knoten Justus-Brinckmann-Straße / Gojenbergsweg gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Dann ist Richtung Norden für ca. 200 m wieder Tempo 50 erlaubt, bevor direkt nach dem Knoten Justus-Brinckmann-Straße / August-Bebel-Straße erneut Tempo 30 vorgeschrieben ist.
Das ist weder sinnvoll noch zeitgemäß. Denn ein einheitliches Geschwindigkeitslimit erhöht die Verkehrssicherheit und verringert Lärm und Abgasbelastung für Anwohner:innen und Umwelt.
Entsprechend heißt es auch in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung: „Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht.
Wir wollen die Situation jetzt ändern. Auf Initiative der GRÜNEN hin hat die Bergedorfer Koalition im Oktober einen Antrag in die Bezirksversammlung eingebracht, dass in der Justus-Brinckmann-Straße die beiden genannten Tempo-30-Abschnitte miteinander verbunden werden, indem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vom Knoten Justus-Brinckmann-Straße / Gojenbergsweg bis mindestens zum Franz-Rohr-Weg angeordnet wird. Er ist einstimmig beschlossen worden. Nun ist die Polizei am Zuge, die Maßnahme umzusetzen.
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