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25.04.13 –
Redebeitrag unseres energiepolitischen Sprechers Norbert Fleige am 25. April 2013:
Sehr geehrte Damen und Herren,
man kann sich darüber streiten, ob der Antrag der Betreiber zum Richtigen Zeitpunkt gestellt wurde. Tatsache ist, schon vor fünf Jahren wollte der Betreiber seine Anlagen erneuern. Dieser Antrag läuft immer noch und wurde nun aktualisiert. Zu diesem Thema gab es damals hier in der Bezirksversammlung einen Antrag von CDU und GRÜNEN (Drucksache 18/194, beschlossen am 26.08.2008). Alle Fraktionen haben zugestimmt. Inhalt ist, der Ausbau der Windenergie wird begrüßt und unterstützt. Von Unterstützung kann beim vorliegenden Antrag der CDU keine Rede mehr sein. Es geht um Behinderung und Verzögerung.
Auch eine zweite Entwicklung ist erstaunlich. Früher hat sich die CDU konsequent gegen Anträge ausgesprochen, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fielen. Hier erinnere ich nur an die Anträge zum Thema Atom. Auch bei den beantragten Windrädern sind wir nicht zuständig, sondern die BSU. Jetzt aber hat die CDU damit kein Problem mehr. Dies will ich gar nicht verurteilen. Es ist erfreulich, dass die CDU auch für ihre Wähler Symbolpolitik betreibt.
Zum vorliegenden Antrag:
Der Antragsteller möchte seine Anlagen im vorhandenen Vorranggebiet erneuern. Der Bürgerentscheid richtet sich aber gegen den neuen Flächennutzungsplan. Ich zitiere: „und lehnen sie daher eine Änderung des Flächennutzungsplans ab“. Nach altem Planungsrecht darf der Betreiber bauen.
Konkret zu Ihrem Antrag: Die Aussage, im aktuellen Flächennutzungsplan gäbe es eine Höhenbegrenzung, ist falsch. Aus den Bestimmungen für die Beleuchtung lässt sich keine Höhenbegrenzung ableiten. Ich verweise dazu auf die Stellungnahme des Amts für Bauordnung und Hochbau aus dem Jahr 1999. Dort heißt es: Beleuchtungen sind nicht zugelassen mit Ausnahme von Leuchten zur Flugsicherung. Da diese Leuchten ab einer Anlagenhöhe von 100 Metern vorgeschrieben sind, wurden schon damals höhere Anlagen für möglich gehalten.
Auch die Aussage, in Harburg würden Anlagen mit geringerer Höhe vorgeschrieben, ist so nicht richtig. In den meisten Gebieten ist eine Höhe von 150 Metern zugelassen. Dazu empfehle ich der CDU einen Blick auf die Unterlagen der öffentlichen Auslegung. In der Nähe liegt das Airbuswerk mit der entsprechenden Einflugschneise. Deshalb hat ein kleiner Teil eine Höhenbegrenzung von 87 Metern. Bisher hat sich für diese Fläche keine Investor gefunden.
Unser Ziel ist, möglichst viel Strom aus erneuerbaren Energien. Windenergie ist dabei ein wichtiger Pfeiler der Energiewende. Dieser Antrag zielt auf eine Verdrängung der Windenergienutzung ins Umland. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Danke!