Sachverhalt
Antrag für die Grüne Kreismitgliederversammlung am 19.3. 2026 – zur Einbringung
auf der nächsten Landesmitgliederversammlung.
Gerade im Bezirk Bergedorf gibt es im Umgang mit Wildtieren viel Erfahrungen und
geübte Praxis. Konflikte zwischen Mensch und Tier sind eine Seltenheit. Wo diese
zunehmen, beispielsweise bei der Ausbreitung des geschützten Bibers ist ein
Monitoring erforderlich.
Invasive Arten stellen indes eine besondere Herausforderung für unsere Stadt
dar. Das betrifft aktuell insbesondere die sich stark vermehrenden Nutrias, was
durch eine mediale Berichterstattung flankiert wird, Diese aus Südamerika zur
Fellnutzung eingebrachte Art lebt vorzugsweise in Sumpf- und Teichlandschaften
und findet etwa in den Vier- und Marschlanden gute Lebensbedingungen. Durch die
Tiere kommt es zu Grabungen. entlang verschiedener Hamburger Gewässer, wobei
manche Baue offenbar zu Schäden an den Böschungen der Beet- und Sielgräben
führen. Für den Menschen sind die Tiere allerdings ungefährlich, sie verhalten
sich nicht aggressiv.
Ein wiederkehrendes Argument für eine Populationseindämmung ist der Deichschutz.
Wenn Schäden an Deichen entstehen sollten, ist das sehr ernst zu nehmen. Bisher
ist das in Hamburg aber nicht der Fall, wie eine aktuelle Anfrage in der
Bürgerschaft aufzeigt: https://www.buergerschaft-
hh.de/parldok/dokument/102339/23_02721_bilanz_der_deichbeschauen_2024_und_2025_w-
ar_das_nutria_wieder_schuld#search=%22nutria%22#navpanes=0. Da der ursprüngliche
Lebensraum der Nutrias Sümpfe und Teiche mit reicher Vegetation an
Wasserpflanzen als Nahrungsquelle sind, erscheinen Schäden an großen Flüssen mit
einer gewissen Fließgeschwindigkeit eher unwahrscheinlich.
Um der Eindämmung der invasiven Art nachzukommen, wurden die Tiere bisher auf
freiwilliger Basis durch die Jägerschaft und Stadtjäger*innen bejagt, was jedoch
zu keiner wirklichen Reduzierung des Bestandes geführt hat.
Die Auswirkungenen der Bejagung werden bisweilen durchaus kritisch gesehen. Es
liegt nahe, dass die Art ihre Vermehrung an der Reviergröße orientiert. Eine
Studie aus Italien (2020 veröffentlicht) zeigte, dass die Sterilisation zum
Rückgang der Nutria-Bestände führen konnte. Gleichzeitig zeigte sich, dass der
Abschuss von Elterntieren bestehende Familienverbünde zersprengt und damit zu
einer Populationserhöhung geführt hat.
Seitens des Deutschen Tierschutzbundes gibt es die Einschätzung, dass bei einer
Sterilisation (im Gegensatz zur Kastration) das Territorialverhalten der
männlichen Tiere erhalten bleibt und dadurch die Zuwanderung minimiert wird bzw.
im besten Fall gar nicht mehr stattfindet und so die Population zurückgeht.
Bisher fehlt es an einer langfristigen wissenschaftlichen Begleitung der
Sterilisation, um den Erfolg derartiger Maßnahmen zu prüfen.
Wir haben als Grüne bereits in unserem Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2025
festgehalten: „Wir wollen ihren Bestand tierschutzkonform regulieren. Bisher
wurden in erster Linie jagdliche Maßnahmen angewendet, die noch keinen messbaren
Effekt auf die Größe des Nutria-Bestandes hatten. Deshalb wollen wir andere
Maßnahmen wie die Sterilisation der Tiere prüfen. Das weitere Vorgehen sollte
wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und in enger Abstimmung mit der
Umweltbehörde erfolgen.“
Leider hat die Bejagung durch die Erhöhung der sogenannten Schwanzprämie und
Ausweitung der Jagdgebiete im Dezember 2025 noch zugenommen.
Das Töten von Tieren bedarf eines vernünftigen Grundes und darf nur ultima ratio
sein. Invasive Arten haben dabei gesetzlich keine geringere Stellung als andere
Tiere inne.
In eingesetzten Fallen wurden nicht nur Nutrias, sondern auch Jungbiber
gefunden, so dass sich zudem die Frage nach Einhaltung von FFH- oder
Bundesnaturschutzgebieten stellt. Die Fallen können durchaus als Störung der
geschützten Tiere, wie auch Fischotter, betrachtet werden.
Beschluss
Daher fordern wir anlässlich der aktuellen Entwicklungen:
- die Forschung zu stärken im Bereich invasiver Arten, damit faktenbasiert
über Managementmaßnahmen gemäß EU-Verordnung 1143/2014 entschieden wird.
Eine Datenlage muss wissenschaftliche Grundlagen schaffen, um einen
tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren zu ermöglichen.
- Es braucht ein Management gemäß der EU-Verordnung 1143/2014 für invasive
Arten. Töten ist immer das letzte Mittel. Zuerst sind Maßnahmen
durchzuführen, die die Vermehrung auf andere Weise als Tötung eindämmen:
statt Tötung an alternativen Mittel abzuprüfen ist: Fütterungsverbote,
Umwandlung, Überkletterung. Maßnahmen wie die Sterilisation der Tiere
müssen geprüft werden. Die Bejagung hat nicht zu einer merklichen
Reduktion der Bestände geführt, hieran sollte nicht schlicht aus Prinzip
festgehalten werden. Das weitere Vorgehen sollte wissenschaftlichen
Erkenntnissen entsprechen, die tatsächliche Bestandsreduktion zum Ziel
haben und in enger Abstimmung mit der Umweltbehörde erfolgen.
- Da nach bisherigen Erkenntnissen das Zusammenleben von Nutria und Biber
friedlich und ohne Konkurrenz verläuft, müssen Maßnahmen besonders in
Gebieten, in denen auch der streng geschützte Biber lebt, gemonitort
werden oder gänzlich unterbleiben.
- Invasive Arten dürfen von Wildtierstationen gemäß EU-Verordnung 1143/2014
nicht freigelassen werden. Damit die Wildtierstationen nicht überfüllt
sind, wäre ist eine Ausnahmegenehmigung für die Auswilderung der invasiven
Arten (kastriert/sterilisiert) in diesem Sonderfall sinnvoll. Die
zeugungsunfähigen Tiere würden dann den Lebensraum besetzen, was und
können so wirksam zu einem Populationsrückgang führt.
- Bewusstsein schärfen: Welche Verantwortung tragen Menschen eigentlich an
dieser Situation? Menschen haben die invasiven Arten eingebracht, da
müssen wir auch vernünftig mit umgehen. Die Bevölkerung sollte umfassender
informiert werden, u.a. auch zur Fütterung.