Gutachten bestätigt: AfD ist verfassungswidrig – Hamburg muss jetzt handeln!

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat das bislang umfangreichste wissenschaftliche Gutachten zur AfD vorgestellt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Ein Verbotsantrag hätte vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg. Über 13 Monate hat ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismusexpert*innen und Datenanalyst*innen mehr als drei Millionen Datenpunkte gesammelt, analysiert und rechtlich bewertet – darunter Wahlprogramme, parlamentarische Drucksachen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Das Gutachten stützt sich auf mehr als 2.500 Belege.

Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Bergedorf: „Dieses Gutachten räumt damit das letzte verbleibende Gegenargument aus dem Weg. Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach Einschätzung der GFF nicht mehr haltbar.  Wer jetzt noch behauptet, die Zeit sei nicht reif oder die Erfolgsaussichten unklar, hat keine Ausrede mehr. Die wissenschaftliche Grundlage liegt auf dem Tisch. Jetzt ist politischer Mut gefragt. Wir Grünen Bergedorf haben bereits im Juni 2025 beschlossen, ein AfD-Verbotsverfahren zu unterstützen – ein Beschluss, der im Juli 2025 von der Hamburger Landesmitgliederversammlung der Grünen übernommen wurde. Darin fordern wir ausdrücklich, dass Hamburg die Bundesratsinitiative für ein Verbotsverfahren unterstützt. Hamburg hat jetzt die Chance zu zeigen, dass es die wehrhafte Demokratie lebt – nicht nur in Sonntagsreden, sondern mit konkreten politischen Schritten.“

Ein Antrag auf Verbot der AfD müsste von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Genau deshalb liegt der Ball jetzt auch bei den Ländern. Es reicht nicht, traurig auf Berlin zu schauen und auf den Bundestag zu warten, der bislang keine Mehrheit gefunden hat. Die Länder können über den Bundesrat selbst handeln – und Hamburg kann dabei vorangehen – einen entsprechenden Antrag mit einer Absichtserklärung wurde von der Bürgerschaft bereits beschlossen – ebenso in Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin.

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